Was tun bei Energiearmut?
Was passiert, wenn ich einfach nicht bezahle?
Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro oder zwei Monaten darf der örtliche Energieversorger Strom, bzw. Gas, abstellen. Das muss er mindestens vier Wochen vorher ankündigen und eine Ratenzahlung anbieten. Nach dieser Ankündigung gilt es so schnell wie möglich aktiv zu werden, zum Beispiel bei der Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale.
Wer kann Unterstützung beantragen?
Nicht nur Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Heizkostenübernahme, sondern auch Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen. Wer erwerbstätig ist, aber trotz seines Einkommens seine Abschläge nicht mehr bezahlen kann, der beantragt Hilfe beim Jobcenter. Die Jobcenter prüften dann im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung vorliegen. Wichtige Faktoren sind dabei unter anderem Miethöhe, Vermögen und sämtliche Einkünfte.
Der Antrag ist in dem Monat zu stellen, in dem die Nachzahlung fällig wird – später geht nicht! Ob man selbst zu den Betroffenen zählen könnte, lässt sich errechnen: Als von Energiearmut bedroht gelten Personen, die mehr als zehn Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Heizen, Warmwasseraufbereitung, Kochen und Strom aufwenden müssen.
Was kann ich in einer akuten Notlage tun?
Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe in Solingen kann da helfen. Sie ist Zuständig bei drohendem oder schon bestehendem Verlust der Wohnung, aber auch, wenn Strom und/oder Heizung abgestellt wurden. Zu beachten ist, dass die Fachstelle nicht frei zugänglich ist, sondern nur nach Terminabsprache geöffnet ist.
Damit verbunden ist auch die Energiekrisen-Hotline der Stadt. Die Hotline ist montags, dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr unter 0212 290 2425 erreichbar. Daten wie Einkommenshöhe und Mietkosten sollte man dabei angeben können. Die Fachstelle wird Ansprüche berechnen und gegebenenfalls weitervermitteln.