Steht die Anschaffung mobiler Luftfilter wieder auf der Kippe?

Steht die Anschaffung mobiler Luftfilter wieder auf der Kippe?

Die Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI ist enttäuscht vom sehr kurzfristig eingereichten und angenommenen Antrag der SPD, CDU und Grünen zum Thema Luftfilter. Der Antrag ist nur ein Prüfantrag. Die Begründung klingt halbherzig und säht im letzten Satz erneut Zweifel an der Sinnhaftigkeit von mobilen Luftfiltern zur Erweiterung des Gesundheitsschutzes. Die Behauptung aus der Begründung zum Antrag im Zitat: „Im Übrigen gehen Schulen dazu über, die Anlagen aufgrund der störenden Lärmbelästigung gar nicht mehr zu nutzen.“ Dazu wird keine Quelle oder Erhebung genannt. Sollte diese Behauptung sich auf Solingen beziehen, wo bisher nur 20 mobile Luftfilter für Räume angeschafft wurden, die keine ordentliche Öffnung von Fenstern ermöglichen, dann wäre das schon sehr erstaunlich. Es würde bedeuten, dass die Schulen bzw. die Lehrer:innen in Zeiten der Pandemie und hohen Inzidenzzahlen, gerade unter Jugendlichen, vorsätzlich auf ein Plus an Gesundheitsschutz verzichten würden, damit keinerlei Lärm durch mobile Luftfilter in den nicht lüftbaren Räumen entsteht. Das wäre ein Verhalten, welches dem Infektionsschutz und den Vorgaben für Schulen vom Umweltbundesamt widerspreche. (Im übrigen sind die Luftfilter regelbar und Ende April 2021 wurde vom Gymnasium Vogelsang bestätigt, dass die 13 betriebenen Luftfilter nicht stören.)

Ob, wie viele und wann Luftfilter zur Verfügung stehen, dazu wird aktuell nichts gesagt.

Hintergrund zu mobilen Luftfiltern

Zum Schutz der Kindergarten-, Grundschul-, Förderschul- und Schulkinder bis 12 Jahren und des Personals sieht es die Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI als richtig an, dass kurzfristig mobile Luftfilter in Kitas, Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen angeschafft werden, wenn das von Einrichtungen für Räume mit Kindern unter 12 Jahren gewünscht wird und zwar auch, wenn diese Räume nicht unter „Kategorie 2“ des Lüftungsprogramms NRW und der Bundesregierung fallen. 

Begründung:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Juli 2021, beschlossen, ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung zusätzlich abzusichern. Aus dem NRW-Rettungsschirm sollen 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.  Zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der sogenannten „Kategorie 2“ in Schulen und Kindertagesbetreuung können mobile Luftfilter gekauft werden. Nach den Vorgaben sind Träger von Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren antragsberechtigt. „Kategorie 2“-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

Die Stadtverwaltung hat 175 Räume ermittelt, die unter die Kategorie 2 fallen.  Damit werden aber nicht alle Haupträume, in denen sich Kinder unter 12 Jahren aufhalten, mit mobilen Luftfiltern versorgt. Nicht überall ist immer optimales Lüften möglich, zum Beispiel aufgrund von starken Lärmemissionen durch Verkehr oder Industrie, bei Kälte im Winter oder bei großer Hitze im Sommer und in besonders wärmebelasteten Schulräumen.

Für Kinder unter 12 gibt es bisher keinen Impfstoff und vor dem Frühjahr 2022 wird es auch keinen geben. Deshalb muss alles dafür getan werden, um die mögliche Ansteckung zu vermeiden und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die mobilen Luftfilter können dabei helfen, Kinder und Personal gesundheitlich zu schützen. Für Kinder unter 12 Jahren ist eine Kombination aus Hygienemaßnahmen, Abstand, Masken, Tests, Stoßlüften und Luftfiltern sinnvoll und erforderlich.

Hintergrund zu stationären Frischluft-Klimaanlagen

Zum Schutz der Kindergarten-, Grundschul-, Förderschul- und Schulkinder bis 12 Jahren und des Personals sieht DIE LINKE. Die PARTEI den Einbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen (z.B. anstelle der Oberlichter) in Kitas, Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen als langfristiges Alternativangebot zu mobilen Luftfiltern als sinnvoll an. Der Bedarf bei Schulen soll abfragt werden.

Begründung:

Laut Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 14.05.21 ist eine 80% Förderung durch das Wirtschaftsministerium für stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kitas vorgesehen. Damit ist ein solcher Einbau für den Haushalt der Stadt aus Sicht der Fraktionen FDP und DIE LINKE. Die PARTEI vertretbar, zumal der Haushalt „auf Sicht“ in Coronazeiten regelmäßig geprüft und umgestellt werden muss. Nicht überall ist immer optimales Lüften möglich, zum Beispiel aufgrund von starken Lärmemissionen durch Verkehr oder Industrie, bei Kälte im Winter oder bei großer Hitze im Sommer und in besonders wärmebelasteten Schulräumen. Mit den aufkommenden Mutanten von Sars-CoV-2 wird uns der Gesundheitsschutz noch lange Zeit begleiten. Bisher gibt es keine Möglichkeit auch jüngere Kinder unter 12 Jahren zu impfen. Fest installierte Frischluft-Klimaanlagen können dabei helfen, Kinder und Personal gesundheitlich zu schützen bei gleichzeitig akzeptablen Temperaturen im Sommer und Winter in den Räumen. Sie lassen die Luft zirkulieren und können so die Menge an potenziell infektiösen Aerosolen reduzieren. Wichtig ist dabei ein hoher Anteil an Frischluft durch regelmäßigen Luftaustausch und ein wirksamer Filter gegen Viren. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es dazu: „Innenraumlufthygiene“ sei „für den Infektionsschutz von entscheidender Bedeutung“. Das gelte vor allem für Kinder unter 12 Jahren, da diesen derzeit kein Impfangebot gemacht werden könne. Es würden „alle Schulen berücksichtigt, in denen Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden“. Der Schutz der Kinder soll in allen Städten das gleiche Niveau haben und ein relativ einfacher Einbau über Oberlichter wird in einigen Städten bereits praktiziert.