Habe ich Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Habe ich Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Wer ein niedriges Haushaltseinkommen hat und eine günstige(re), geförderte Wohnung anmieten möchte, kann dazu einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

Der wiederum ist notwendig, um überhaupt geförderte Wohnungen anmieten zu können. Mit dem WBS weist ihr nach, dass ihr etwa aufgrund eines niedrigen Einkommens berechtigt seid, geförderte und damit vergünstigte Wohnungen zu beziehen. Die Größe der Mietwohnung richtet sich hierbei nach der Anzahl der Personen, welche in die Wohnung einziehen.

Den WBS beantragt ihr bei der zuständigen Behörde. In welchen Zuständigkeitsbereich die Beantragung des WBS fällt, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, und dort erhaltet ihr dann auch die notwendigen Formulare. Für Solingen ist der „Stadtdienst Wohnen“ verantwortlich.

Die Antragsformulare findet ihr hier in PDF-Form: WBS Antrag Download

Darüber hinaus verweisen hier auf folgende andere Dokumente, die ihr euch herunterladen könnt:

Die Kontaktinformationen zu euren zuständigen Sachbearbeiter:innen findet ihr hier:

Aber wann hat man überhaupt Anspruch auf einen WBS?

Ein WBS kann erteilt werden, wenn z.B. die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden und die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Die entsprechende Informationsseite der Stadt Solingen gibt hier Aufschluss:

Das maximal mögliche Haushaltsbruttoeinkommen beträgt für die Einkommensgruppe A (WBS A)

  • 1-Personen-Haushalt – – – – 38.011 €
  • 2-Personen-Haushalt – – – – 51.777 €
  • Alleinerziehend mit 1 Kind – – 53.121 €
  • Ehepaar mit 1 Kind – – – – – – 57.074 €
  • für jedes weitere Kind – – – – 11.547 €

Das maximal mögliche Haushaltsbruttoeinkommen beträgt für die Einkommensgruppe B (WBS B)

  • 1-Personen-Haushalt – – – – 52.724 €
  • 2-Personen-Haushalt – – – – 69.496 €
  • Alleinerziehend mit 1 Kind – – 71.377 €
  • Ehepaar mit 1 Kind – – – – – – 85.661 €
  • für jedes weitere Kind – – – – 16.166 €

Bei vorliegender Schwerbehinderung ab 50% und Pflegestufe gelten Freibeträge von 330 Euro bis 5830 Euro welche vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden können. Dies wird bei Einreichung der erforderlichen Unterlagen geprüft.

Die für den Antrag erforderlichen Vordrucke (Antrag auf WBS, Antrag auf Seniorenwohnung, Einkommenserklärungen sowie Wohnungssuchendenbogen), könnt ihr euch über die Links oben herunterladen und ausdrucken. Es besteht zudem auch die Möglichkeit die Unterlagen direkt an der Rathaus Info abzuholen.

Gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags können die Unterlagen auch zugesandt werden.

Für Rückfragen stehen die o.g. zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder auch per E-Mail unter wbs@solingen.de zur Verfügung.

Es gibt auch die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches, hier findet ihr den Link zur Terminbuchung: Klick

Zudem gibt es für interessierte Bürger:innen die Möglichkeit einer Proberechnung: Das WBS-Team kann diese unter der Telefonnummer 0212 290-2456, dienstags in der Zeit von 10-12 Uhr und mittwochs von 13-15 Uhr, durchführen. Bitte beachtet hier, dass unter dieser Telefonnummer nur die Proberechnung durchgeführt wird. Für alle anderen Anliegen gelten die oben genannten Kontaktdaten und Links.

Für die Abgabe des Antrages ist kein Termin erforderlich. Man kann den Antrag per Brief senden, direkt an der Rathaus Info abgeben ihn in die Nachtbriefkästen des Ratshauses einwerfen. Zudem kann man den Antrag per Fax senden.

Wichtig: Eine Antragstellung per E-Mail ist hingegen NICHT möglich!

Eine Verlinkung dieses Artikel findet ihr zur besseren Übersicht auch im Bereich „Service